Unsere COVID-Maßnahmen
Seit 19. April sind für den Zutritt zu den Universitätsgebäuden keine G-Nachweise mehr notwendig. Mit Montag, 25. April 2022, wechselt die Corona-Ampel der Universität Graz in den Status „Grün“.
Ab Montag, dem 25. April 2022, gelten folgende Regelungen:
- Das Tragen einer FFP2-Maske in den öffentlichen Bereichen der Universität und in Lehrveranstaltungen sowie besonders bei Menschenansammlungen und Unterschreiten der Mindestabstände ist nicht mehr verpflichtend, wird aber ausdrücklich empfohlen. Dies ist nach wie vor die wirksamste Methode, sich und andere vor einer Infektion zu schützen.
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